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Hoffnungsvoll: Koalitionsvertrag gut aufgenommen

Die neue Bundesregierung hat schon während der Verhandlungen über den Koalitionsvertrag Zeichen gesetzt. Unter dem Motto „Mehr Fortschritt wagen“ zeigte sie sich demonstrativ gemeinschaftsfähig und konstruktiv. Die vertraglich vereinbarten Ziele wurden bereits am Tag der Veröffentlichung von Verbänden, Organisationen und Instituten kommentiert – überwiegend positiv.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt den Koalitionsvertrag. Insbesondere die Schaffung eines eigenen Bauministeriums sei ein großer und wichtiger Fortschritt. Positiv bewertet der ZIA auch die beabsichtigte Entbürokratisierung, die Fortsetzung des Projektförderprogramms zur Zukunft der Innenstädte und seine Integration in die Städtebauförderung sowie das serielle Bauen.

Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln hält einige Ansätze für sinnvoll, „andere werfen viele Fragen auf“: Ein wichtiger und richtiger Baustein sei die Abschaffung der EEG-Umlage bis Ende 2022, ebenso die geplante Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Ampel-Regierung will jährlich 400.000 neue Wohnungen bauen. Eine neue IW-Studie zeigt, dass dieses Ziel zu hoch angesetzt ist und langfristig Leerstände drohen. Ebenso bleibe offen, wie die Ampel die Klimaschutzziele im Gebäudesektor erreichen will oder die Eigentumsförderung konkret angehen möchte.

Auch der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt die Einigung von SPD, Grünen und FDP auf einen Koalitionsvertrag. Der Bau von 400.000 Wohnungen pro Jahr sei ein sehr ambitioniertes Ziel. Deshalb sei es richtig, die lineare Abschreibung für den Wohnungsneubau anzuheben.

Der VDIV Deutschland begrüßt die Schaffung eines eigenen Ministeriums für Bauen und Wohnen, die Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Eigentum für Schwellenhaushalte mit Tilgungszuschüssen und Zinsverbilligungen, die Erhöhung der linearen Abschreibung beim Neubau von zwei auf drei Prozent sowie die Einführung eines Sachkundenachweises für WEG- und Mietverwalter sowie für Makler.

(Foto: © Dominic Wunderlich, Pixabay)

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