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Kein Immobilienverkauf ohne Marktwertgutachten

Kein Immobilienverkauf ohne Marktwertgutachten

Sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Immobilien dreht sich alles um den Preis. Käufer wollen nicht zu viel bezahlen, Verkäufer wollen einen angemessenen Betrag erzielen. Der Kaufpreis wirkt sich auf die Finanzierung, den Verkaufsprozess und die Nebenkosten aus. Ein falsch angesetzter Angebotspreis kann sich für beide Vertragsparteien als schädlich erweisen.

In der Realität sind private Immobilienverkäufer meistens damit überfordert, den Angebotspreis richtig zu berechnen. Begriffe wir Beleihungswert, Bodenwert, Ertragswert oder Herstellungswert wirken auf Laien oft verwirrend. Daher lassen sich viele vor Beginn der Verkaufsbemühungen ein Verkehrswertgutachten erstellen.

Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, spielt beim Immobilienverkauf eine wesentliche Rolle.

Damit ist der Preis einer Immobilie gemeint, der auf dem freien Markt bei einem Verkauf erzielbar wäre. In die Berechnung des Verkehrswertes fließen die rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften und die allgemeine Beschaffenheit ein. Der Verkehrswert wird im Erbrecht, beim Zugewinnausgleich nach einer Scheidung, bei der Zwangsversteigerung oder beim Verkauf gebraucht. Gutachter und Immobilienmakler können verschiedene Methoden zur Berechnung nutzen, zum Beispiel das Vergleichswertverfahren.

Der Berechnung des Verkehrswertes liegen rechtliche Regeln zugrunde.

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV ) wurde zuletzt im Juli 2021 geändert und tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Ziel der Neuregelung ist es, dass die Ermittlung der Bodenrichtwerte, die wiederum Grundlage zur Berechnung des Verkehrswertes sind, bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt. Ob das Haus oder die Wohnung schließlich zum Verkehrswert angeboten wird, hängt von der aktuellen Situation und den regionalen Gegebenheiten ab. Der Spezialist oder die Spezialistin vor Ort kann auf Grund von Erfahrung abschätzen, wie groß der Verhandlungsspielraum ist.

(Foto: © Jürgen Eick., Pixabay)

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